Fassung vom 10. März 2026, Bischkek, Kirgisische Republik
Hinweis: Dieser Vertrag unterliegt dem Recht der Kirgisischen Republik. Bei etwaigen Widersprüchen zwischen verschiedenen Sprachfassungen ist die russischsprachige Fassung maßgeblich. Diese deutsche Übersetzung dient ausschließlich Informationszwecken. Soweit Begriffe des deutschen Rechts (BGB) verwendet werden, dienen diese lediglich der besseren Verständlichkeit; anwendbares Recht bleibt das Recht der Kirgisischen Republik.
§ 1.1. Dieses Dokument stellt ein öffentliches Vertragsangebot (nachfolgend - der 'Vertrag') der XTRAVEL LLC (ОсОО «Икс Тревел»), nachfolgend 'Leistungserbringer' genannt, dar, das sich an einen unbegrenzten Personenkreis richtet und nach Maßgabe der Zivilgesetzgebung der Kirgisischen Republik (Teil I vom 08.05.1996 Nr. 15, nachfolgend 'ZGB KR') abgegeben wird.
§ 1.2. Für den Abschluss dieses Vertrages bedarf es keiner Unterschrift der Parteien und keiner weiteren Formalitäten. Die vollständige und vorbehaltlose Annahme (Akzeptanz) dieses Angebots gilt mit der Leistung einer Anzahlung oder der vollständigen Bezahlung der Reisedienstleistungen durch den Auftraggeber als vollzogen. Der Vertrag gilt ab dem Zeitpunkt des Geldeingangs auf dem Bankkonto oder in der Kasse des Leistungserbringers als geschlossen. Zahlungsbeleg, Quittung oder Überweisungsbeleg gelten als urkundlicher Nachweis des Vertragsschlusses.
§ 1.3. Mit der Zahlung bestätigt der Auftraggeber, dass er die Vertragsbedingungen zur Kenntnis genommen hat, mit ihnen einverstanden ist und sie in vollem Umfang akzeptiert.
§ 1.4. Im Sinne dieses Vertrages gelten folgende Begriffsbestimmungen:
§ 2.1. Der Leistungserbringer verpflichtet sich, auf Grundlage der Buchungsanfrage des Auftraggebers Reisedienstleistungen (eine Reise) gemäß dem Reiseverlauf, den Terminen und den in der vereinbarten Buchungsanfrage und im Reiseprogramm festgelegten Bedingungen zu erbringen. Der Auftraggeber verpflichtet sich, diese Leistungen entgegenzunehmen und in der vertraglich vorgesehenen Weise zu vergüten.
§ 2.2. Der konkrete Umfang der im Reisepaket enthaltenen Leistungen (Transport, Unterkunft, Verpflegung, Reiseleitung, Ausflüge u. ä.) ergibt sich aus dem Reiseprogramm. Nicht im Reiseprogramm enthaltene Leistungen werden gesondert vereinbart.
§ 2.3. Reisen werden im Gebiet der Kirgisischen Republik, der Republik Usbekistan, der Republik Kasachstan sowie anderer Länder nach Vereinbarung der Parteien durchgeführt.
§ 2.4. Zur Buchungsbearbeitung hat der Auftraggeber dem Leistungserbringer vollständige und wahrheitsgemäße Angaben zu übermitteln, die zur Identifikation der Reisenden erforderlich sind. Bei unvollständigen oder unzutreffenden Angaben ist der Leistungserbringer berechtigt, die Buchung abzulehnen oder auszusetzen, bis korrekte Informationen vorliegen.
§ 3.1. Der Reisepreis wird individuell für jede Reise und jeden Auftraggeber festgelegt und richtet sich nach Art der Reise, Leistungsumfang, Teilnehmerzahl, Reisezeitraum und weiteren Faktoren. Ein einheitlicher Festpreis ist in diesem Vertrag nicht vorgesehen. Der Preis der jeweiligen Reise wird in der Buchungsanfrage festgeschrieben und stellt eine wesentliche Vertragsbedingung dar.
§ 3.2. Zahlungsbedingungen:
§ 3.2.1. Zur Buchungsbestätigung leistet der Auftraggeber eine Anzahlung in der in der Buchungsanfrage genannten Höhe (standardmäßig mindestens 50 % des Gesamtreisepreises), sofern die Parteien nichts anderes vereinbaren.
§ 3.2.2. Der Restbetrag ist zu dem in der Buchungsanfrage genannten Termin zu entrichten, spätestens jedoch 3 (drei) Werktage vor Reisebeginn, sofern die Parteien nichts anderes vereinbaren.
§ 3.2.3. Die Zahlung erfolgt in kirgisischen Som oder in einer Fremdwährung zum Wechselkurs der zahlungsannehmenden Geschäftsbank am Zahlungstag.
§ 3.2.4. Akzeptierte Zahlungsarten: Barzahlung an der Kasse des Leistungserbringers; Banküberweisung auf das Konto des Leistungserbringers; Zahlung über die auf www.xtravel.kg aufgeführten Zahlungssysteme (Visa, Mastercard u. a.).
§ 3.2.5. Als Zahlungsdatum gilt der Tag des Geldeingangs auf dem Bankkonto oder in der Kasse des Leistungserbringers.
§ 3.3. Der in der Buchungsanfrage festgelegte und vom Auftraggeber bezahlte Reisepreis ist unveränderlich, soweit nicht die Voraussetzungen des § 5.5 dieses Vertrages vorliegen.
§ 4.1. Der Leistungserbringer ist berechtigt:
§ 4.1.1. vom Auftraggeber alle für die Reiseorganisation und Identifikation der Reisenden erforderlichen Informationen und Unterlagen anzufordern;
§ 4.1.2. den Reisepreis zu ändern oder die Buchungsanfrage bei verspäteter Zahlung oder Nichtvorlage erforderlicher Unterlagen durch den Auftraggeber zu stornieren — unter Einbehaltung tatsächlich entstandener, nachgewiesener Kosten und schriftlicher Benachrichtigung des Auftraggebers;
§ 4.1.3. die Reise bei Eintreten eines Ereignisses höherer Gewalt (§ 9) abzusagen — unter Benachrichtigung des Auftraggebers und Erstattung geleisteter Zahlungen abzüglich belegter, tatsächlich entstandener Kosten;
§ 4.1.4. personenbezogene Daten des Auftraggebers und der Reisenden im Umfang und zu den Bedingungen des § 8 dieses Vertrages zu verarbeiten.
§ 4.2. Der Leistungserbringer ist verpflichtet:
§ 4.2.1. dem Auftraggeber rechtzeitig vollständige Informationen zur Reise zu übermitteln: Programm, Reiseverlauf, Preis, Zahlungsmodalitäten, Sicherheitsmaßnahmen und genaue Abreisezeit — spätestens 24 Stunden vor Reisebeginn; bei weniger als 24 Stunden bis Reisebeginn zum Zeitpunkt der Buchung;
§ 4.2.2. die ordnungsgemäße Qualität und Sicherheit aller Reiseleistungen gemäß dem Reiseprogramm sicherzustellen;
§ 4.2.3. geeignete Maßnahmen zum Schutz der Rechte, Freiheiten und berechtigten Interessen des Auftraggebers auf dem Gebiet der Kirgisischen Republik zu ergreifen;
§ 4.2.4. den Auftraggeber unverzüglich zu informieren, sobald eine Unmöglichkeit der Leistungserbringung oder eine wesentliche Änderung der Reisebedingungen eintritt;
§ 4.2.5. im Falle eines einseitigen Rücktritts von seinen Verpflichtungen während der Reise die Rückreise des Reisenden zum Abreiseort zu organisieren — zu Bedingungen, die nicht schlechter sind als im Reiseprogramm vorgesehen;
§ 4.2.6. den Auftraggeber über unvorhergesehene Preissteigerungen einzelner im Reisepaket enthaltener Leistungen zu unterrichten;
§ 4.2.7. alle Vertragspflichten zu erfüllen.
§ 4.3. Der Auftraggeber ist berechtigt:
§ 4.3.1. die Erbringung der Reiseleistungen gemäß dem vereinbarten Reiseprogramm zu verlangen;
§ 4.3.2. bei unzulänglicher Leistungserbringung Schadensersatz vom Leistungserbringer nach Maßgabe des anwendbaren Rechts zu verlangen;
§ 4.3.3. bei Vertragsverletzung durch den Leistungserbringer eine Beschwerde gemäß § 7 einzureichen;
§ 4.3.4. einseitig von der Reise zurückzutreten, unter Benachrichtigung des Leistungserbringers und Erstattung tatsächlich entstandener Kosten gemäß § 5.
§ 4.4. Der Auftraggeber ist verpflichtet:
§ 4.4.1. den vollständigen Reisepreis fristgerecht und in der vertraglich vorgesehenen Weise zu entrichten;
§ 4.4.2. die Vertragsbedingungen, das Reiseprogramm sowie die Ein- und Aufenthaltsvoraussetzungen für die Kirgisische Republik und das Reiseziel vor Abgabe der Buchungsanfrage selbstständig zu prüfen;
§ 4.4.3. dem Leistungserbringer vollständige und wahrheitsgemäße Angaben und Unterlagen über alle Reisenden fristgerecht zu übermitteln und die ausgehändigten Dokumente auf Vollständigkeit, Richtigkeit und Korrektheit zu prüfen;
§ 4.4.4. die rechtzeitige Anreise der Reisenden zum Startpunkt und zu allen Treffpunkten während der Reise sicherzustellen;
§ 4.4.5. sicherzustellen, dass alle Reisenden während der Reise folgende Pflichten einhalten:
– die Gesetze der Kirgisischen Republik und des Reiselandes einhalten; lokale Sitten, Traditionen und Religionen respektieren;
– Unterkunftsregeln, Brandschutzvorschriften und persönliche Sicherheitsregeln beachten;
– Natur und Kulturgüter schonend behandeln;
– die Ein- und Ausreisevorschriften des Reiseziellandes einhalten.
§ 4.4.6. dem Leistungserbringer im Falle eines einseitigen Rücktritts die tatsächlich entstandenen, belegten Kosten zu erstatten;
§ 4.4.7. Schäden, die Reisende Dritten an deren Eigentum während der Reise nachweislich zufügen, zu ersetzen.
§ 5.1. Änderung, Auflösung und einseitiger Rücktritt erfolgen nach Maßgabe der Zivilgesetzgebung der Kirgisischen Republik und dieses Vertrages.
§ 5.2. Der Auftraggeber ist berechtigt, einseitig von der Reise zurückzutreten, wobei er dem Leistungserbringer die tatsächlich entstandenen, belegten Kosten nach folgender Staffel zu erstatten hat:
– mehr als 30 Tage vor Reisebeginn: volle Erstattung abzüglich tatsächlicher Kosten (höchstens 10 % des Reisepreises);
– 14 bis 30 Tage vor Reisebeginn: Einbehalt von bis zu 25 % des Reisepreises;
– 7 bis 14 Tage vor Reisebeginn: Einbehalt von bis zu 50 % des Reisepreises;
– weniger als 7 Tage vor Reisebeginn: Einbehalt von bis zu 75 % des Reisepreises;
– weniger als 48 Stunden vor Reisebeginn oder Nichterscheinen: Einbehalt von 100 % des Reisepreises.
§ 5.3. Bei Reisen mit nicht erstattungsfähigen Kosten (Flugtickets, Visagebühren, nicht stornierbare Hotelbuchungen) richten sich die Rückerstattungsbedingungen nach den Bedingungen der jeweiligen Leistungsanbieter und sind im Reiseprogramm ausgewiesen. Der Auftraggeber wird bei der Buchung darüber informiert.
§ 5.4. Der Leistungserbringer ist berechtigt, einseitig von der Erfüllung dieses Vertrages zurückzutreten, unter Erstattung der vom Auftraggeber geleisteten Zahlungen abzüglich nachgewiesener tatsächlicher Kosten.
§ 5.5. Der Leistungserbringer ist berechtigt, den Reisepreis bei einer wesentlichen Änderung (mehr als 10 %) der Leistungsanbieterkosten, des Wechselkurses oder anderer objektiver Faktoren anzupassen — unter schriftlicher Benachrichtigung des Auftraggebers mindestens 3 (drei) Werktage im Voraus. Der Auftraggeber ist in diesem Fall berechtigt, von der Reise zurückzutreten und eine vollständige Erstattung zu verlangen.
§ 6.1. Der Leistungserbringer gewährleistet die Sicherheit der Reisenden während der Reise im Rahmen des vereinbarten Reiseverlaufs und Reiseprogramms.
§ 6.2. Abenteuerreisen (Bergsteigen, anspruchsvolle Routen, Wildwasser-Rafting, Reittrekking, Hubschrauberexkursionen und sonstige Aktivitäten mit erhöhtem körperlichen Risiko) werden unter folgenden Voraussetzungen durchgeführt:
– Der Reisende bestätigt eigenverantwortlich, dass er über die erforderliche körperliche Fitness verfügt;
– Der Reisende verpflichtet sich, während der gesamten Reise alle Anweisungen des Reiseleiters und die Sicherheitsvorgaben des Leistungserbringers zu befolgen.
§ 6.3. Eine Haftungs- und Risikoerklärung (Anlage 3) ist vom Reisenden persönlich am Startpunkt der Abenteuerreise vor deren Beginn zu unterzeichnen. Ohne Unterzeichnung dieser Erklärung ist die Teilnahme an der Abenteuerreise nicht gestattet. In der Erklärung werden festgehalten:
– die freiwillige Zustimmung des Reisenden zur Teilnahme und die informierte Inkaufnahme der tätigkeitsspezifischen Risiken;
– die Bestätigung, dass keine medizinischen Kontraindikationen für die Teilnahme bestehen;
– eine Beschreibung der objektiv unvorhersehbaren Risiken des Extremgeländes, für die dem Leistungserbringer keine Haftung zugerechnet werden kann.
§ 6.4. Die Unterzeichnung der Haftungs- und Risikoerklärung entbindet den Leistungserbringer nicht von der Haftung für fahrlässige Handlungen oder Unterlassungen seiner Mitarbeiter und Reiseleiter, die zu einer Schädigung von Leben oder Gesundheit des Reisenden führen.
§ 6.5. Bei Abenteuerreisen ist der Leistungserbringer berechtigt, das Ministerium für Notfallsituationen der Kirgisischen Republik über die geplante Route zu informieren.
§ 7.1. Die Parteien haften für die Nichterfüllung oder nicht ordnungsgemäße Erfüllung ihrer Verpflichtungen nach Maßgabe des Rechts der Kirgisischen Republik und dieses Vertrages.
§ 7.2. Reklamationen des Auftraggebers sind schriftlich — per Post oder per E-Mail an xtravel.kg@gmail.com — innerhalb von 20 (zwanzig) Kalendertagen nach Reiseende einzureichen. Der Leistungserbringer ist verpflichtet, die Reklamation innerhalb von 10 (zehn) Werktagen nach Eingang zu beantworten.
§ 7.3. Bei Vertragsverletzung durch den Leistungserbringer ist der Auftraggeber berechtigt, Ersatz des tatsächlich entstandenen Schadens nach Maßgabe des anwendbaren Rechts der Kirgisischen Republik zu verlangen.
§ 7.4. Streitigkeiten, die nicht im Reklamationsverfahren beigelegt werden können, werden vor den zuständigen Gerichten der Kirgisischen Republik ausgetragen. Ein Auftraggeber, der Verbraucher (natürliche Person) ist, kann Klage wahlweise am Sitz des Leistungserbringers oder an seinem Wohnsitz erheben.
§ 8.1. Mit der Zahlung und der damit verbundenen Annahme dieses Vertrages erteilt der Auftraggeber seine freie, informierte und ausdrückliche Einwilligung in die Verarbeitung seiner personenbezogenen Daten und der Daten der in der Buchungsanfrage genannten Reisenden gemäß dem Gesetz der Kirgisischen Republik 'Über persönliche Informationen' vom 14. April 2008 Nr. 58.
§ 8.2. Kategorien der verarbeiteten Daten: vollständiger Name; Geburtsdatum; Reisepassdaten und Staatsangehörigkeit; Kontaktdaten (Telefonnummer, E-Mail-Adresse); sonstige für die Organisation der konkreten Reise erforderliche Daten.
§ 8.3. Zwecke der Datenverarbeitung:
– Erfüllung der Verpflichtungen aus diesem Vertrag;
– Buchung von Leistungen bei Anbietern (Hotels, Transportunternehmen, Reiseleiter, Versicherungsgesellschaften, Visastellen);
– Abschluss von Reiseversicherungen und Beschaffung von Visadokumenten (soweit erforderlich);
– Information des Auftraggebers über neue Reiseangebote, Aktionen und Sonderangebote (mit jederzeitiger Abbestellungsmöglichkeit).
§ 8.4. Der Leistungserbringer darf personenbezogene Daten an Dritte — Leistungsanbieter, die unmittelbar an der Organisation der Reise beteiligt sind — ausschließlich in dem für die Vertragserfüllung erforderlichen Umfang weitergeben. Eine Weitergabe zu kommerziellen Zwecken ohne gesonderte Einwilligung des Auftraggebers ist unzulässig.
§ 8.5. Der Auftraggeber kann seine Einwilligung zur Datenverarbeitung jederzeit durch schriftlichen Antrag widerrufen: Turussbekowa-Str. 109/1, Bischkek, Kirgisische Republik, oder per E-Mail: xtravel.kg@gmail.com. Der Widerruf berührt nicht die Rechtmäßigkeit der bis zum Widerruf erfolgten Verarbeitung.
§ 8.6. Personenbezogene Daten werden 5 (fünf) Jahre ab dem Reiseende oder bis zum Widerruf der Einwilligung aufbewahrt — je nachdem, was früher eintritt.
§ 9.1. Die Parteien sind von ihrer Haftung für die vollständige oder teilweise Nichterfüllung ihrer Vertragspflichten befreit, sofern diese Nichterfüllung auf Ereignisse höherer Gewalt zurückzuführen ist, die nach Vertragsschluss eingetreten und von den Parteien nicht zu vertreten sind, darunter: Naturkatastrophen, Kriegshandlungen, innenpolitische Unruhen, Grenzschließungen, Quarantäne- oder Pandemieerklärungen, behördliche Maßnahmen der kirgisischen oder der Zielbehörden zur Einschränkung des Tourismus, Aussetzung der Visaerteilung und sonstige außerordentliche Umstände.
§ 9.2. Die betroffene Partei hat die andere Partei innerhalb von 24 (vierundzwanzig) Stunden nach Eintritt des Ereignisses zu benachrichtigen.
§ 9.3. Folgen höherer Gewalt:
– Hat die Reise noch nicht begonnen: Der Leistungserbringer erstattet alle geleisteten Zahlungen abzüglich belegter, nicht erstattungsfähiger Kosten;
– Hat die Reise bereits begonnen: Die Parteien einigen sich gemeinsam auf das weitere Vorgehen; bei Uneinigkeit gilt das einschlägige Recht der Kirgisischen Republik.
§ 9.4. Im Falle höherer Gewalt ist jede Partei berechtigt, von der anderen Partei die Rückgabe aller erbrachten Leistungen zu verlangen, für die keine Gegenleistung erhalten wurde.
§ 10.1. Dieser Vertrag stellt ein öffentliches Angebot dar und bedarf keiner Unterzeichnung durch die Parteien. Der Vertrag gilt ab dem Zeitpunkt des Eingangs einer Anzahlung oder der vollständigen Zahlung des Reisepreises beim Leistungserbringer als geschlossen. Die Zahlung ist die einzige für die Annahme dieses Angebots erforderliche Handlung.
§ 10.2. Der Leistungserbringer ist berechtigt, die Bedingungen dieses Angebots einseitig zu ändern, indem er eine neue Fassung auf www.xtravel.kg veröffentlicht. Änderungen treten 5 (fünf) Kalendertage nach Veröffentlichung in Kraft und gelten nicht für bereits angenommene (bezahlte) Buchungsanfragen.
§ 10.3. Zahlungsbelege, Quittungen oder sonstige Zahlungsnachweise sind Bestandteil dieses Vertrages.
§ 10.4. Die Parteien erkennen die Rechtsgültigkeit von Dokumenten an, die per E-Mail, Messenger oder sonstigen Kommunikationsmitteln übermittelt werden, die eine zuverlässige Identifikation des Absenders ermöglichen.
§ 10.5. Dieser Vertrag ist in russischer Sprache abgefasst. Bei Widersprüchen zwischen verschiedenen Sprachfassungen ist die russische Fassung maßgeblich. Diese deutsche Übersetzung dient ausschließlich Informationszwecken.
§ 10.6. Bestandteile dieses Vertrages sind:
– Anlage 1 — Reiseprogramm (wird für jede Reise gesondert erstellt);
– Anlage 2 — Angaben zu den Reisenden;
– Anlage 3 — Haftungs- und Risikoerklärung (vom Reisenden persönlich am Startpunkt der Abenteuerreise zu unterzeichnen; für Standardreisen nicht erforderlich).
§ 10.7. In allen Angelegenheiten, die in diesem Vertrag nicht geregelt sind, gilt das Recht der Kirgisischen Republik.
XTRAVEL LLC (ОсОО «Икс Тревел»)
Büroanschrift: Turussbekowa-Str. 109/1, Bischkek, Kirgisische Republik
Eingetragene Adresse: Ibraimowa-Str. 113/3, Büro 4, Bischkek, Kirgisische Republik
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